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   BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92   

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https://dejure.org/1992,9751
BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92 (https://dejure.org/1992,9751)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1992 - 5 StR 543/92 (https://dejure.org/1992,9751)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1992 - 5 StR 543/92 (https://dejure.org/1992,9751)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Verjährung bei tateinheitlichem Zusammentreffen - Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes bei einer Vielzahl von sexuellen Mißbrauchshandlungen im Rahmen eines Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen und familiären Verhältnissen - ...

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß es bei der hier in Betracht kommenden schweren anderen seelischen Abartigkeit nicht darauf ankommt, ob dieser "ein Krankheitswert" (UA S. 14) beizumessen ist (BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 79 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 6, 9, 19).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß es bei der hier in Betracht kommenden schweren anderen seelischen Abartigkeit nicht darauf ankommt, ob dieser "ein Krankheitswert" (UA S. 14) beizumessen ist (BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 79 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 6, 9, 19).
  • BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem

    Auszug aus BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß es bei der hier in Betracht kommenden schweren anderen seelischen Abartigkeit nicht darauf ankommt, ob dieser "ein Krankheitswert" (UA S. 14) beizumessen ist (BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 79 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 6, 9, 19).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92

    Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern

    Auszug aus BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92
    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluß vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 - = NStZ 1992, 553, 554) fest, daß in Fällen der vorliegenden Art, bei denen es zu einer Vielzahl von sexuellen Mißbrauchshandlungen in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise, zudem - wie hier - in zeitlich dichter Folge, im Rahmen eines Beziehungsgeflechtes bei gleichbleibenden häuslichen und familiären Verhältnissen kommt, es der Annahme eines Gesamtvorsatzes nicht entgegensteht, wenn der Täter zu Beginn seiner Handlungen die Anzahl der beabsichtigten sexuellen Handlungen und die Dauer seines Vorgehens noch nicht im voraus bestimmt hat (vgl. auch BGHR StGB vor § 1 f H Gesamtvorsatz 38; dazu krit. BGH Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92).
  • BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92

    Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere

    Auszug aus BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92
    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluß vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 - = NStZ 1992, 553, 554) fest, daß in Fällen der vorliegenden Art, bei denen es zu einer Vielzahl von sexuellen Mißbrauchshandlungen in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise, zudem - wie hier - in zeitlich dichter Folge, im Rahmen eines Beziehungsgeflechtes bei gleichbleibenden häuslichen und familiären Verhältnissen kommt, es der Annahme eines Gesamtvorsatzes nicht entgegensteht, wenn der Täter zu Beginn seiner Handlungen die Anzahl der beabsichtigten sexuellen Handlungen und die Dauer seines Vorgehens noch nicht im voraus bestimmt hat (vgl. auch BGHR StGB vor § 1 f H Gesamtvorsatz 38; dazu krit. BGH Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92).
  • BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88

    Tatbeteiligung - Vorsatz - Mittäterschaft - Einzelakte - Fortgesetzte Handlung -

    Auszug aus BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92
    Auch bei tateinheitlichem Zusammentreffen bestimmt sich die Verjährung für jede Gesetzesverletzung gesondert (BGHR StGB § 78 I Tat 1, 2 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei

    Auszug aus BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92
    Damit trafen die zwei in sich fortgesetzten Handlungen nach § 176 StGB - einerseits zum Nachteil von Natalia, andererseits zum Nachteil von Cristian - in einem Einzelakt zusammen, so daß die beiden Handlungsreihen zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen (BGHR StGB § 176 I Konkurrenzen 1, 2).
  • BGH, 14.10.1986 - 1 StR 548/86

    Vorliegen von tateinheitlicher Begehung des sexuellen Missbrauchs bei

    Auszug aus BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92
    Damit trafen die zwei in sich fortgesetzten Handlungen nach § 176 StGB - einerseits zum Nachteil von Natalia, andererseits zum Nachteil von Cristian - in einem Einzelakt zusammen, so daß die beiden Handlungsreihen zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen (BGHR StGB § 176 I Konkurrenzen 1, 2).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88

    Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im

    Auszug aus BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß es bei der hier in Betracht kommenden schweren anderen seelischen Abartigkeit nicht darauf ankommt, ob dieser "ein Krankheitswert" (UA S. 14) beizumessen ist (BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 79 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 6, 9, 19).
  • BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88

    Unterbrechung der Verjährung durch eine nach § 78a des Strafgesetzbuchs geeignete

    Auszug aus BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92
    Auch bei tateinheitlichem Zusammentreffen bestimmt sich die Verjährung für jede Gesetzesverletzung gesondert (BGHR StGB § 78 I Tat 1, 2 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1991 - 4 StR 56/91

    Schuldfähigkeit - Andere seelische Abartigkeit - Aggressivität -

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